Einkommensteuer

Einkünfte aus Online-Poker: Zocken fürs Finanzamt

In der Regel sind Gewinne aus Glücksspiel steuerfrei. Das gilt für Renn- und Sportwetten ebenso wie für Online-Casinos. Aber bekanntlich hat fast alles im Leben seine Grenzen. Wo die im Fall des Glücksspiels liegen – ob etwa bei der Höhe des Gewinns oder dem betriebenen Zeitaufwand -, hatte das Finanzgericht Münster (FG) zu entscheiden.

Der Kläger war im Jahr 2009 zwanzig Jahre alt und Student. Seit 2007 spielte er Poker in diversen Online-Casinos. Im Streitjahr 2009 spielte er auf vier Portalen ca. 446 Stunden. Dabei nutzte er eine unabhängige Analyse-Software, die ihm seit 2008 kostenlos zur Verfügung stand. Mit ihr konnte der Kläger Statistiken über die Spielweise seiner Mitspieler verfolgen. Er erzielte im Jahr 2009 Einkünfte in Höhe von 82.826,05 EUR. In den Folgejahren steigerte er seine Gewinne sogar noch. Nach Ansicht des Finanzamts lag eine Erwerbstätigkeit vor, so dass die Einkünfte aus dem Online-Poker des gesamten Jahres 2009 sowohl der Einkommen- als auch der Gewerbesteuer unterlägen.

Die hiergegen gerichtete Klage vor dem FG war teilweise erfolgreich. Demnach hat der Kläger erst ab Oktober 2009 mit dem Online-Pokerspielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Bei der von ihm gespielten Variante „Texas Hold’em“ handelte es sich um ein Geschicklichkeitsspiel – Gewinnen oder Verlieren ist also mehr als reiner Zufall. Diese Art des Glücksspiels schließt gewerbliche Einkünfte nicht aus. Nach wissenschaftlich-mathematischen Untersuchungen bzw. praktischen Tests ist diese Variante schon bei einem Durchschnittsspieler als Spiel einzuordnen, bei dem nicht das Zufallsmoment überwiegt.

Der Kläger hat sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Es sei zu einer Leistungsbeziehung zwischen den einzelnen Spielern am (virtuellen) Pokertisch gekommen. Auch lag eine Gewinnerzielungsabsicht des Klägers vor. Er hat über eine gewisse Dauer hinweg gespielt und dadurch Gewinne erzielt. Ab Oktober 2009 habe der Kläger das Spielen berufsmäßig ausgeübt, da sowohl Einsätze als auch Spielzeit erhöht wurden. Somit stellen die Gewinne ab Oktober 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar.

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