In Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen werden auch unter Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften die Jahresergebnisse ermittelt. Wir geben Hilfestellung in Bezug auf Inventurrichtlinien und –verfahren.
Arten
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sind folgende drei Fälle zu unterscheiden.
Ein Jahresabschluss ohne Prüfungshandlungen
Ein Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung
Ein Jahresabschluss mit umfassenden Prüfungshandlungen
Ihr Nutzen
Erhöhte Transparenz und Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und Erfüllung der Bankenanforderungen aus § 18 KWG (Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse). In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Form der Jahresabschlusserstellung für Ihr Unternehmen erforderlich ist. Wir erstellen Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Rechtsformen.
Weitere Leistungen
- Eröffnungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Offenlegungsbilanzen für Kapitalgesellschaften mit Anhang
- Vermögensaufstellungen
Ihr Nutzen: Erhöhte Transparenz und Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses.
Jahresabschluss- und Plausibilitätsprüfung
Die Kreditinstitute fordern in erhöhtem Maße Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsprüfung an, die wir für Sie durchführen. Entsprechende Berichte werden für Ihr Unternehmen angefertigt.