Der Begriff „Rating“ kommt aus dem Englischen und meint im Allgemeinen ein Verfahren zur Einschätzung oder Beurteilung von Personen, Situationen oder auch Unternehmen mit Hilfe von Ratingskalen.
Solche Skalen sind beispielsweise das Schulnotensystem oder eine Skala mit den Stufen „stark – mittel – schwach“. Auch die Bewertungen von Gebrauchsgütern, wie sie die Stiftung Warentest vornimmt, ist nichts anderes als eine bestimmte Art von Rating: Bezogen auf ein bestimmtes Produkt geht es stets um dessen methodisch fundierte Qualitätsbeurteilung durch Bewertungen innerhalb bestimmter, zuvor definierter Kriterien – und eine anschließende Verdichtung der Einzelbewertungen zu einer „finalen Gesamtnote“.

Rating und Banken

Banken bewerten die Höhe von Risiken in den vergebenen Krediten durch Prüfung der kreditnehmenden Unternehmen. Die Bank betrachtet die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Unternehmen in der Lage ist seine Zinsen und Tilgungen vollständig und termingerecht zu zahlen. Die Banken werden hierzu einen Fragenkatalog nutzen um sich ein möglichst zutreffendes Bild von der wirtschaftlichen Lage von der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens zu verschaffen.

Angebot

Auf Basis des uns vorliegenden Zahlenmaterials und weiteren Informationen erstellen wir in Form einer computerunterstützen Unternehmesanalyse eine Stärken-Schwächen-Analyse. Diese beinhaltet sämtliche Bewertungsfaktoren die von den Banken beim Kreditrating abgefragt werden. Ziel der Analyse ist es eine „Diskussionsgrundlage“ für das Rating-Gespräch mit der Bank zu schaffen. Hierbei gilt es, die eigenen Stärken herauszustellen. Es sollte aber auch über Schwächen geredet werden, wobei der Bank auch gleichzeitig entsprechende Maßnahmen zur Schwächenbeseitigung aufgezeigt werden.

Eine gute Rating-Note ist weiterhin die beste Voraussetzung für günstige Kreditkonditionen.

Basel I

Als in den 1970er Jahren Bankenzusammenbrüche das Vertrauen in die Stabilität der Kreditinstitute erschütterte, wurde von den führenden Industrienationen ein Ausschuss für Bankenaufsicht angeregt und gegründet. Dieser Ausschuss soll Grundsätze für die Arbeit international tätiger Kreditinstitute erarbeiten. 1988 legte der Ausschuss eine Regelung zur Eigenkapitalhinterlegung bei der Ausleihung von Krediten vor, die bis zum heutigen Tage gilt. Diese Regelungen wurden in Basel (Schweiz) festgelegt. Diese Regelung wird mit Basel I bezeichnet. Nach den geltenden Bestimmungen müssen Kreditinstitute für die Ausleihung von Kapital eine bestimmte Höhe des ausgeliehenen Betrages als Eigenkapital halten. Es ist also nicht möglich, dass sämtliche Ausleihungen fremdfinanziert werden.

Basel II

In einem ersten Konsultationspapier legte der Ausschuss 1999 eine erheblich erweiterte Neukonzeption vor. Die das Papier von 1988 ersetzende Regelung bezeichnet man als Basel II. Die Vorschriften nach Basel II sehen das Rating als Verfahren zwingend vor und damit eine Bonitätsprüfung für jeden einzelnen Kredit. Daraus leitet sich ein verändertes Informationsverhältnis zwischen Bank und Kreditnehmer ab. Die Regelungen nach Basel II wurden nochmals überarbeitet um die Besonderheiten der kleinen und mittleren Unternehmen besser zu würdigen. Diese Änderungen wurden im dritten Konsultationspapier zusammengefasst. Seit dem 1. Januar 2007 sind die Baseler Vorschläge in Kraft getreten und so in mehr als 100 Ländern in nationales Recht umgesetzt worden.

Basel III

Mit Basel III werden die Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise in konkreten Vorgaben für die Banken formuliert. Unter anderem werden Kreditinstitute zukünftig mehr Eigenkapital für Ihre Kredite vorhalten müssen. Die verschärfte Eigenkapitalvereinbarung kann für die Kreditinstitute zu höheren Kosten führen. Diese reichen sie möglicherweise über die Konditionen an ihre Kunden weiter. Ob und wie sich Basel III auf Ihre Kreditfinanzierung auswirkt, wird sich erst in der Praxis zeigen. Eines ist aber sicher: Eine gute Rating-Note ist weiterhin die beste Voraussetzung für günstige Kreditkonditionen.

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